Zum Inhalt springen
Jetonsalon

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hinweis: Diese Fassung wird vor dem Start anwaltlich geprüft; die markierten Betreiberfelder in § 1 werden vorher ergänzt. Maßgeblich ist die Fassung, die Ihrem Angebot beiliegt.

§ 1 Geltungsbereich

  1. (1)
    Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen [Firmenname und Rechtsform – vor Veröffentlichung ergänzen], [Straße und Hausnummer – vor Veröffentlichung ergänzen], [PLZ und Ort – vor Veröffentlichung ergänzen] (nachfolgend „Anbieter“, Marke „Jetonsalon“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Gastgeber“) über die Bereitstellung von Spieltischen, Spielmaterial und Personal für Veranstaltungen.
  2. (2)
    Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Wo eine Regelung nur für eine der beiden Gruppen gilt, ist das ausdrücklich vermerkt.
  3. (3)
    Abweichende Bedingungen des Gastgebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihnen in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. (1)
    Anfragen über die Website, per E-Mail oder Telefon sind unverbindlich und reservieren keinen Termin.
  2. (2)
    Der Anbieter erstellt auf die Anfrage ein Angebot in Textform. Es ist 14 Tage ab Zugang gültig, sofern im Angebot nichts anderes steht.
  3. (3)
    Der Vertrag kommt zustande, wenn der Gastgeber das Angebot innerhalb dieser Frist in Textform (E-Mail genügt) annimmt und der Anbieter den Termin in Textform bestätigt. Geht die Annahme verspätet ein oder weicht sie vom Angebot ab, gilt sie als neue Anfrage.
  4. (4)
    Nebenabreden und Änderungen nach Vertragsschluss – etwa Tischzahl, Spielzeit oder Veranstaltungsort – bedürfen der Textform.

§ 3 Leistungsumfang

  1. (1)
    Der Anbieter überlässt für die vereinbarte Spielzeit die im Angebot genannten Spieltische samt Spielmaterial und Jetons und stellt je Tisch einen Croupier, der das Spiel leitet und die Regeln erklärt. Anlieferung, Aufbau und Abbau sind enthalten.
  2. (2)
    Maße, Kapazitäten, Auf- und Abbauzeiten auf der Website sind Richtwerte. Verbindlich sind die Angaben im Angebot.
  3. (3)
    Die Spielzeit beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt und läuft am Stück. Abgestimmte Pausen liegen innerhalb der Spielzeit. Verzögert sich der Beginn aus Gründen, die der Gastgeber zu vertreten hat, verlängert sich die Spielzeit nicht.
  4. (4)
    Der Anbieter darf gleichwertige Tische einsetzen und Croupiers austauschen. Er darf sich zur Erfüllung Dritter bedienen. Zusatzleistungen, die im Angebot als eigener Posten stehen, erbringt der Anbieter selbst oder durch Partner als Erfüllungsgehilfen; bloß empfohlene Dienstleister beauftragt der Gastgeber im eigenen Namen.

§ 4 Pflichten des Gastgebers

  1. (1)
    Der Gastgeber stellt einen geeigneten, trockenen, ebenen und ausreichend großen Raum bereit, der zum vereinbarten Aufbaubeginn frei zugänglich ist und bis zum Ende des Abbaus zugänglich bleibt. Einsatz im Freien nur unter festem Dach, windgeschützt und mit einer Ausweichfläche im Innenraum.
  2. (2)
    Er teilt spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung die Zugangsbedingungen mit: Etage, Aufzug mit Innenmaßen, Treppen, schmalste Türbreite (mindestens 80 cm) und Entfernung der Ladezone. Er benennt eine Ansprechperson, die während Auf- und Abbau vor Ort oder telefonisch erreichbar ist.
  3. (3)
    Er sorgt für eine Halte- und Parkmöglichkeit für ein Transportfahrzeug in zumutbarer Nähe zum Eingang; anfallende Park- oder Einfahrtgebühren trägt der Gastgeber. Ist Tischbeleuchtung gebucht, stellt er je Lichtinsel eine 230-V-Steckdose im Umkreis von ca. 10 m.
  4. (4)
    Behördliche Genehmigungen, Anmeldungen (z. B. GEMA), die Einhaltung der Hausordnung, der Flucht- und Rettungswege sowie der zulässigen Personenzahl sind Sache des Gastgebers als Veranstalter.
  5. (5)
    Kann wegen falscher oder fehlender Angaben nicht oder nur teilweise aufgebaut werden, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. Wartezeiten von mehr als 30 Minuten, die der Gastgeber zu vertreten hat, werden je angefangene halbe Stunde zum Verlängerungssatz des Angebots berechnet. Zusätzlicher Trageaufwand, der nicht mitgeteilt war, wird nach Aufwand berechnet.

§ 5 Spiel ohne Geldeinsatz

  1. (1)
    Gespielt wird ausschließlich zur Unterhaltung mit Spieljetons ohne Geldwert. Jetons werden unentgeltlich ausgegeben und weder in Geld noch in Gutscheine, Sachwerte oder sonstige geldwerte Leistungen getauscht. Es gibt keinen Einsatz, kein Startgeld und keine Auszahlung. Die Leistung des Anbieters ist kein Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) und des § 284 StGB.
  2. (2)
    Der Gastgeber darf weder selbst Geldeinsätze, Teilnahmeentgelte für das Spiel oder den Verkauf von Jetons zulassen noch dulden, dass Gäste untereinander um Geld spielen. Er weist seine Gäste in geeigneter Weise darauf hin.
  3. (3)
    Eine symbolische Ehrung der erfolgreichsten Gäste ist zulässig, wenn der Gastgeber die Preise unentgeltlich stiftet und die Teilnahme am Spiel nichts kostet. Für die rechtliche Zulässigkeit seiner Preisgestaltung ist der Gastgeber verantwortlich.
  4. (4)
    Bei Verstößen dürfen die Croupiers das Spiel unterbrechen und nach erfolgloser Aufforderung abbrechen. Der Vergütungsanspruch bleibt in diesem Fall bestehen.
  5. (5)
    Über die Teilnahme Minderjähriger entscheidet der Gastgeber unter Beachtung der Hausordnung des Veranstaltungsortes. Der Anbieter empfiehlt die Teilnahme ab 16 Jahren, bei Firmen- und öffentlichen Veranstaltungen ab 18 Jahren.

§ 6 Preise und Zahlung

  1. (1)
    Es gilt der im Angebot ausgewiesene Festpreis. Anfahrt, etwaige Übernachtung, Saison- oder Feiertagszuschläge, Verlängerung und Zusatzleistungen stehen dort als eigene Posten. Angebote an Verbraucher nennen Endpreise inkl. gesetzlicher MwSt.; Angebote an Unternehmer nennen Nettopreise zzgl. gesetzlicher MwSt.
  2. (2)
    Mit der Auftragsbestätigung stellt der Anbieter eine Anzahlung von 30 % des Festpreises in Rechnung, zahlbar innerhalb von 10 Tagen. Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstag fällig. Bei Buchungen weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung ist der Gesamtbetrag sofort mit der Auftragsbestätigung fällig.
  3. (3)
    Geht die Anzahlung trotz Mahnung mit einer Nachfrist von 5 Tagen nicht ein, darf der Anbieter vom Vertrag zurücktreten und den Termin anderweitig vergeben; § 7 gilt entsprechend.
  4. (4)
    Gezahlt wird per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto. Croupiers nehmen vor Ort keine Zahlungen entgegen. Vor Ort vereinbarte Mehrleistungen werden nach der Veranstaltung berechnet und sind innerhalb von 10 Tagen zahlbar.
  5. (5)
    Aufrechnen darf der Gastgeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

§ 7 Stornierung durch den Gastgeber

  1. (1)
    Der Gastgeber kann jederzeit vor der Veranstaltung in Textform stornieren. Maßgeblich ist der Zugang beim Anbieter.
  2. (2)
    Der Anbieter hat für den Termin Tische und Personal gebunden und kann stattdessen eine pauschale Entschädigung verlangen. Sie beträgt, bezogen auf den vereinbarten Festpreis ohne Anfahrt und Übernachtung:
    • bis zum 61. Tag vor dem Veranstaltungstag: 15 %
    • vom 60. bis zum 31. Tag: 30 %
    • vom 30. bis zum 15. Tag: 50 %
    • vom 14. bis zum 4. Tag: 75 %
    • ab dem 3. Tag vor dem Veranstaltungstag oder bei Nichtabnahme: 90 %
  3. (3)
    Anfahrt und Übernachtung werden bei einer Stornierung nicht berechnet, soweit sie nicht bereits angefallen sind. Bereits produzierte personalisierte Artikel (Jetons, Tischfilz) werden voll berechnet und dem Gastgeber auf Wunsch zugesandt.
  4. (4)
    Dem Gastgeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Kann der Anbieter Tische und Personal für denselben Termin anderweitig vergeben, rechnet er das Ersparte an.
  5. (5)
    Reduziert der Gastgeber nach Vertragsschluss die Tischzahl oder die Spielzeit, gilt die Staffel für den entfallenden Teil.

§ 8 Umbuchung

  1. (1)
    Bis 45 Tage vor dem Veranstaltungstag kann der Gastgeber den Termin einmalig kostenfrei verlegen, wenn der neue Termin innerhalb von 12 Monaten nach dem ursprünglichen liegt und Tische und Personal dafür verfügbar sind. Für den neuen Termin gelten dessen Saison- und Feiertagszuschläge; geleistete Zahlungen werden angerechnet.
  2. (2)
    Spätere oder weitere Terminverlegungen sowie Verlegungen ohne verfügbaren Ersatztermin gelten als Stornierung nach § 7. Für die Stornostaffel nach einer Umbuchung bleibt der ursprüngliche Termin maßgeblich, solange der neue Termin später liegt.
  3. (3)
    Ein Wechsel des Veranstaltungsortes ist bis 7 Tage vor dem Termin möglich; die Anfahrt wird neu berechnet, und die Zugangsbedingungen nach § 4 sind erneut mitzuteilen.

§ 9 Verlängerung vor Ort

  1. (1)
    Eine Verlängerung der Spielzeit kann der Gastgeber oder eine von ihm benannte Person vor Ort mit der Salonleitung bzw. dem ansprechbaren Croupier vereinbaren, möglichst 30 Minuten vor dem geplanten Spielende.
  2. (2)
    Berechnet wird je angefangene halbe Stunde und je Tisch zum Verlängerungssatz des Angebots. Die Vereinbarung wird vor Ort kurz in Textform festgehalten (z. B. per Nachricht an die im Angebot genannte Adresse).
  3. (3)
    Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht. Sie setzt voraus, dass Veranstaltungsort, gesetzliche Ruhezeiten des Personals und die Rückfahrt sie zulassen.

§ 10 Equipment, Schäden, Haftung

  1. (1)
    Tische, Spielmaterial und Jetons bleiben Eigentum des Anbieters. Ausgenommen sind personalisierte Jetons, die der Gastgeber erworben hat. Ein üblicher Schwund von bis zu 3 % der ausgegebenen Standardjetons wird nicht berechnet.
  2. (2)
    Der Gastgeber haftet für Schäden am Equipment, die er, seine Gäste oder von ihm beauftragte Dritte verursachen und die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen – insbesondere Brandlöcher, verschüttete Getränke auf dem Filz, Bruch und Diebstahl. Ersetzt werden die Reparaturkosten, bei wirtschaftlichem Totalschaden der Zeitwert, sowie ein nachgewiesener Nutzungsausfall. Schäden hält der Croupier noch am Abend gemeinsam mit der Ansprechperson fest.
  3. (3)
    Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. (4)
    Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – einer Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gastgeber vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das gilt auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
  5. (5)
    Für Garderobe und Wertsachen der Gäste sowie für Schäden an Böden und Einrichtung, die trotz sachgerechten Auf- und Abbaus auf ungeeignete oder nicht mitgeteilte Gegebenheiten zurückgehen, haftet der Anbieter nicht.

§ 11 Ausfall und höhere Gewalt

  1. (1)
    Kann die Veranstaltung wegen eines Ereignisses nicht stattfinden, das keine Partei zu vertreten hat und das bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war – etwa behördliche Verbote, Naturereignisse, Unwetterwarnungen der höchsten Stufe für die Anfahrtsstrecke oder die Unbenutzbarkeit des Veranstaltungsortes durch Brand oder Wasserschaden –, werden beide Seiten von ihren Leistungspflichten frei. Geleistete Zahlungen erstattet der Anbieter abzüglich nachgewiesener, bereits angefallener Fremdkosten (z. B. produzierte personalisierte Artikel). Die Parteien bemühen sich vorrangig um einen Ersatztermin.
  2. (2)
    Schlechtes Wetter bei Außenveranstaltungen, geringe Gästezahl, Erkrankung des Gastgebers oder einzelner Gäste sowie die Absage durch den Veranstaltungsort aus Gründen, die in der Sphäre des Gastgebers liegen, sind keine höhere Gewalt; es gilt § 7.
  3. (3)
    Fällt ein Croupier kurzfristig aus oder verzögert sich die Anreise trotz angemessenen Zeitpuffers, bemüht sich der Anbieter um Ersatz. Gelingt das nicht, mindert sich die Vergütung anteilig um den ausgefallenen Tisch bzw. die ausgefallene Spielzeit. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach § 10.

§ 12 Bildrechte und Referenzen

  1. (1)
    Der Anbieter fotografiert oder filmt auf Veranstaltungen nur mit vorheriger Zustimmung des Gastgebers in Textform. Aufnahmen, auf denen Gäste erkennbar sind, veröffentlicht er nicht ohne deren Einwilligung.
  2. (2)
    Name, Logo oder Anlass des Gastgebers werden nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung als Referenz genannt. Die Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
  3. (3)
    Fertigt der Gastgeber Aufnahmen an, auf denen Croupiers erkennbar sind, darf er sie privat und intern nutzen; eine werbliche Veröffentlichung stimmt er vorher mit dem Anbieter ab.

§ 13 Hinweis zum Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. (1)
    Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Es besteht jedoch nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
  2. (2)
    Der Casinoabend ist eine solche termingebundene Freizeitdienstleistung. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht deshalb nicht; eine Lösung vom Vertrag ist nach Maßgabe der §§ 7 und 8 möglich.

§ 14 Verbraucherstreitbeilegung

  1. (1)
    Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Beschwerden richten Sie bitte an support@jetonsalon.de.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. (1)
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
  2. (2)
    Ist der Gastgeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  3. (3)
    Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
  4. (4)
    Stand: September 2026.

Fragen zu diesen Bedingungen beantworten wir unter info@jetonsalon.de.